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Artenmonitoring in M-V:
Amphibienkartierung in FFH-Gebieten |
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Im Jahr 2008 wurden alle in den
Vorjahren aufgetretenen 41 Kleingewässer bei zwei Begehungen
(28.04. und 10.05.08) erfasst.
Zu
den Ergebnissen:
- In 13 der 41 Gewässer sind
rufende Männchen von Rotbauchunken verhört worden. (Nr. 3b, 5a, 6b, 9, 12,
14, 16, 24, 24a, 27, 28, 32 und 33). Damit ist die Anzahl der von
Rotbauchunken genutzten Gewässer etwa konstant geblieben.
- Die Hauptbeeinträchtigung der Gewässer,
der Eintrag von Nährstoffen und Bioziden, ist in 2008
zurückgegangen. Die Agrargemeinschaft Lübstorf hat einen Mindestabstand
der beackerten Flächen zu den Kleingewässern von 1-3 Metern im Regelfall
eingehalten. - Ein großer Verlust von Amphibien ist während der Hauptwanderungszeit im zeitigen Frühjahr durch die Befahrung der Straße Hansholz-Moorbrink, insbesondere in Moorbrink selbst zu verzeichnen. Durch vom Ordungsamt des Amtes Lützow-Lübstorf angebrachte Warn-Hinweisschilder sind die Amphibienverluste in den letzten Jahren zwar verringert worden, in diesem Frühjahr konnten an einem Tag (28.04.) jedoch wieder knapp 100 überfahrene Amphibien auf der Strecke Hansholz-Moorbrink gezählt werden. Hauptsächlich betroffen sind auch in diesem Jahr die Arten Erdkröte, Moor- und Grasfrosch, allerdings auch vereinzelt Rotbauchunke, Laubfrosch, Teich- und Kammmolch. Ein eingereichter Beitrag zu diesem Thema für den Amtsboten des Amtes Lützow-Lübstorf wurde leider nicht veröffentlicht.
Zwei besondere Schwimmkäferarten wurden
gefunden:
Aufgrund der relativ geringen
Frühjahrs-Niederschläge trockneten die temporären Gewässer bereits
frühzeitig aus, sodass dort im Gegensatz zu den Vorjahren dort keine
Amphibien gefunden werden konnten. B. Maßnahmenvorschläge:
1.
Die wesentlichste Schutzmaßnahme ist die Einrichtung bzw. Einhaltung von
Rand- oder Pufferstreifen um die Kleingewässer. Hier ist mit dem
Landwirtschaftsbetrieb Agrargenossenschaft Lübstorf (Herr Rothermann und
Herr Schwonbeck) zu besprechen, einzelne Streifen noch zu vergrößern.
Höchste Priorität haben die Gewässer Nummer 9, 11, 14, 16, 24 und 24 a.
Bei den Gewässern im Grünland ist auf die Einhaltung einer Düngeschutzzone
um die Temporärgewässer 5a, 6a und 6b hinzuweisen, wenn sie wasserführend
sind.
Die Erfassungen der Amphibien sollen
auch in 2009 fortgesetzt werden.
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