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Die europäische „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“,
kurz FFH-RL, verpflichtet auch Mecklenburg-Vorpommern zur Ausweisung von
FFH-Gebieten für europäisch selten gewordene Pflanzen, Tiere und Biotope
(Lebensraumtypen).
Für das in die Meldeliste
aufgenommene und von der Europäischen Komission im EU-Amtsblatt am
15.01.2008
(Abl. L 12, S. 383) veröffentlichte Gebiet
„Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich von Schwerin)“ sind seitdem
eine Reihe von Aktivitäten durchgeführt worden, die das Gebiet besser
bekannt machen sowie
die naturkundlichen Kenntnisse und den
ökologischen Zustand verbessern sollten:
1.
Kartierungen von Pflanzen und Tieren:
Insgesamt wurden bei den jährlich mehrfachen Beobachtungsdurchgängen 9
Amphibienarten erfasst. Speziell die zur Ausweisung des Gebietes als
FFH-Gebiet beitragenden Arten Rotbauchunke und Kammmolch
wurden erfasst. Daneben auch die ebenfalls nach dem Anhang IV der
FFH-Richtlinie zu schützenden Arten Laubfrosch, Moorfrosch und
Knoblauchkröte.
In 2004 wurde für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)
Mecklenburg-Vorpommern eine ausführliche Erfassung der Amphibien im Rahmen
des Artenmonitorings durchgeführt.
Die Besiedlung der insgesamt über 40 Kleingewässer des Offenlandes
(Waldgewässer wurden nicht untersucht) geschah dabei wechselhaft:
Die Rotbauchunke war sowohl in Acker- als auch in
Wiesensöllen vorhanden. Gewässer mit Fischen scheint sie zu meiden, kommt
dort nur in Flachwasserzonen mit dichtem Pflanzenwuchs, in den die Fische
nicht oder selten einwandern, vor. Eine erfolgreiche Vermehrung ist vor
allem in den Wiesensöllen nachgewiesen worden. Lediglich in einem
Ackersoll, das einen breiten Pufferstreifen von mehr als 5 m besitzt,
konnten in einem Jahr (2006) auch Larven beobachtet werden. Die
Rotbauchunke wechselt ihr Laichgewässer je nach Angebot geeigneter
Gewässer. Vor allem Pioniergewässer im Grünland werden gern angenommen.
Diese trocknen jedoch früh wieder aus, sodass eine Vermehrung nur in
niederschlagsreichen Jahren möglich ist.
Der Kammmolch ist weniger anspruchsvoll als die Rotbauchunke
und kommt regelmäßig in allen wasserpflanzenreichen Kleingewässern vor. Er
bevorzugt jedoch tiefere, ganzjährig wasserführende Gewässer. Der
Vermehrungsnachweis als Larvenfänge konnte im Gegensatz zu den
Rotbauchunken in jedem Jahr erbracht werden. Beide Arten bevorzugen voll
besonnte Gewässer. Der Kammmolch führt anscheinend größere
Laichwanderungen durch und konnte häufig im Frühjahr tot auf der Straße
von Hansholz nach Moorbrink gefunden werden. Rotbauchunken wurden dort nur
sehr selten überfahren. Verluste von Amphibien durch den Straßenverkehr
nahmen zwischen 2004 und 2006 ab, 2007 dagegen wieder zu.
Für einen guten Erhaltungszustand der Amphibienarten, insbesondere
Rotbauchunke und Kammmolch, ist es erforderlich, dass
straßenverkehrsbedingte Verluste minimiert, ausreichend
Überwinterungsgebiete in Gewässernähe erhalten, ungedüngte und
ungespritzte Uferstreifen an Ackersöllen erhalten werden, Grünlandnutzung
bestehen bleibt und eine Verbuschung amphibienreicher Gewässer verhindert
wird.
Besondere Vogelarten am Rande der Kleingewässer mit Brutverdacht waren
Krickente, Schnatterente, Zwergtaucher, Kranich und Flussregenpfeifer.
Als eine weitere Besonderheit konnte in einem Kleingewässer (Nr.4) der
Medizinische Blutegel (Hirudo medicinalis) gefunden werden, der
gemäß Anhang V der FFH-RL geschützt ist.
Häufigste Wasserpflanzen der Gewässer waren das untergetauchte Hornblatt (Ceratophyllum
submersum) und die untergetauchte Wasserlinse (Lemna trisulca).
Bemerkenswerte Pflanzenarten waren 3 Wasser-Hahnenfußarten
(Ranunculus
peltatus, R. circinatus und R. trichophyllos), Wasserfeder (Hottonia
palustris), Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae),
Sumpf-Quendel (Peplis portula), Schild-Ehrenpreis (Veronica
scutellata), Sumpf-Labkraut (Galium palustre) und Brennender
Hahnenfuß (Ranunculus flammula).
2.
Abstimmungen:
Mit dem Landwirtschaftsbetrieb Agrargemeinschaft Lübstorf e.G. (Herrn Rotermann sen. und Herrn Schwonbeck) wurden jedes Jahr Informationen
bezüglich der sich aus den Kartierungen ergebenden naturschutzfachlichen
Anforderungen und den Bewirtschaftungsplanungen ausgetauscht. Positiv ist
hierbei die Einrichtung eines mehr als 3 m breiten unbehandelten
Pufferstreifen um die meisten Ackersölle ab Herbst 2006 und die Umwandlung
einer Ackerfläche in Grünland bei Moorbrink durch den
Landwirtschaftsbetrieb zu bezeichnen. Weiterhin positiv zu bewerten ist
die Abstellung der bisher erfolgten Durchfahrung und Bestellung von 3
temporären Kleingewässern (Ackersenken). Diese wurden im Herbst 2007 aus
der Bewirtschaftung herausgenommen, zumal sie teilweise bereits als
Laichgewässer von einzelnen Amphibien angenommen wurden.
Negativ zu bewerten sind die Auswirkungen der in 2004 erfolgten
Reparaturarbeiten an den Ackerdrainagen im Bereich der Straßenquerung
südlich von Moorbrink. Anschließend sind Austrocknungserscheinungen an den
Kleingewässern Nr. 32-36 aufgetreten, die deutlich größer waren als in den
übrigen Feldsöllen.
Weiterhin wurde jedes Jahr mit dem Ordnungsamt des Amtes Lützow/Lübstorf
(Herrn Lendzian) das Anbringen von Krötenwanderungsschildern an der Straße
von Hansholz nach Moorbrink abgestimmt. Möglicherweise ist der Rückgang
von überfahrenen Amphibien in diesem Abschnitt im Zeitraum von 2004-2006
auch auf diese Maßnahme zurückzuführen. Im gleichen Zeitraum nahm der
Durchgangsverkehr als Abkürzung in Richtung B 106 stark zu, sodass
eigentlich mit einer höheren Verlustrate von Amphibien zu rechnen war. Das
Aufstellen von Amphibienzäunen ist hier nicht möglich, da die Wanderung
auf einer Länge von mehreren hundert Metern erfolgt. Diese gute
Zusammenarbeit sollte unbedingt fortgesetzt werden. Nach Fertigstellung
der Umgehungsstraße Schwerin (B 106) zwischen Kirch Stück und Schwerin
(Gadebuscher Straße) im Herbst 2007 sollte sich der Durchgangsverkehr
Zwischen Kirch Stück und Schwerin-Warnitz weiter verringern. Die
verkehrsbedingten Verluste sollen weiter beobachtet werden.
3. Öffentlichkeitsarbeit:
Am 04.03.05 fand im Dorfgemeinschaftshaus Pingelshagen eine Vorstellung
des FFH-Gebietes und der fachlich-rechtlichen Hintergründe zur
FFH-Richtlinie statt. Am 20.05.05 wurde weiterhin eine Führung durch das
FFH-Gebiet mit der Vorstellung bisheriger Ergebnisse und geplanter
Maßnahmen durchgeführt. Die Jahresberichte wurden dem
Landwirtschaftsbetrieb, der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Nordwestmecklenburg und dem StAUN Schwerin zugesandt. Aktuelle Ergebnisse
und die Jahresberichte wurden in Kurzform auch auf der Internetseite der
Gemeinde Klein Trebbow
eingestellt. Im Amtsboten des Amtes Lützow-Lübstorf wurde eine Serie über
die FFH-Gebiete des Amtes veröffentlicht. Das FFH-Gebiet
„Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich Schwerin)“ wurde in der
Ausgabe 08/2005 veröffentlicht. Weiterhin wurde in der Ausgabe 02/2006 auf
die Amphibienwanderungen in diesem Gebiet hingewiesen und um Rücksicht
durch die Autofahrer gebeten.
Folgendes ist zur Erhaltung des FFH-Gebietes für den Schutz der dort
vorkommenden Amphibienarten des Offenlandes sowie der Kleingewässer als
artenreiche Lebensräume dieses gewässerreichen Gebietes notwendig:
- Erhaltung und Ausweitung des Grünlandanteils
- Erhalt eines mindestens 3-5 Meter breiten ungedüngten und
ungespritzten Pufferstreifens um die Ackersölle
- Vermeidung der Bestellung aller regelmäßig
auftretenden temporären Kleingewässer im Acker
- Verhinderung eines geschlossenen Gehölzbewuchses um die
Laichgewässer
- Vermeidung weiterer Ackerdräinierungen. Bei der
Instandsetzung defekter Drainleitungen darf es zu keinen
Entwässerungen bestehender Kleingewässer kommen
- Regelmäßiges Aufstellen von Warnschildern zur
Krötenwanderung und Informationen an die örtliche
Bevölkerung über die Lokalpresse
- Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung an den Aktivitäten
wie Beobachtungen/Kartierungen, Gehölzpflege usw.
Am Beispiel dieses FFH-Gebietes wird deutlich, dass es durchaus möglich
ist, durch lokale Initiativen mit relativ geringem Aufwand zu einer
positiven Entwicklung eines solchen europäischen Schutzgebietes
beizutragen. In diesen Fällen wäre auch eine FFH-Managementplanung von
behördlicher Seite nicht zwingend notwendig, wenn auch Abstimmungen mit
den verantwortlichen Stellen erforderlich sind.
Bei der Vielzahl der zu
bearbeitenden FFH-Gebiete und europäischen Vogelschutzgebiete sind
allerdings noch wesentlich mehr solcher lokalen Initiativen notwendig und
in komplexen Räumen mit einer Vielzahl von Nutzungsanforderungen ohne eine
gezielte Fachplanung (Managementplanung) und anschließender Umsetzung mit
den Akteuren vor Ort sicher nicht möglich.
Für Rückfragen oder
Beteiligung an einzelnen Aktivitäten in diesem FFH-Gebiet wenden Sie sich
bitte an:
Nils Meyer, Am Tannenberg 53, 19069 Pingelshagen,
Tel.: 0385/4867169
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Guter Zustand eines artenreichen
Kleingewässers im Grünland. |

Stark mit
Gehölzen zugewachsene Kleingewässer sollten
behutsam wieder freigeschnitten werden. |
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Rotbauchunke Oberseite |
Rotbauchunke Unterseite |
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Kammmolch
Kammmolch und Rotbauchunke sind
die Leitarten der Kleingewässer im Offenland des FFH-Gebietes. |

Laubfrosch im Gras
Gut getarnt im grünen
Gras: Der Laubfrosch. Er beginnt erst in den Abendstunden mit seinem
heuschreckenähnlichen Rufen. |
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Erdkröte
Vor allem im Frühjahr wandern
Erdkröten über weite Strecken von ihrem Winterquartier zu den
Laichgewässern und werden leicht von Fahrzeugen überrollt. |

Schild an der Straße
bei Moorbrink
Eine gut sichtbare Kennzeichnung
von Wanderwegen
der Amphibien kann Verluste durch Fahrzeuge mindern.
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Medizinischer Blutegel
Seltener Gast im Gewässer:
Der bunt gezeichnete Medizinische Blutegel. |

Karausche
Fischbesatz wie hier Karauschen
sollte in Laichgewässern unterbleiben, da sie gern die
Amphibienlarven fressen. |

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Rotbauchunken-Larven
Knoblauchkröten-Larve |