Zusammenfassung der Ergebnisse und Aktivitäten
 

(Kartierungen von Pflanzen und Tieren, Abstimmungsgespräche, Öffentlichkeitsarbeit)
innerhalb des FFH-Gebietes „Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich von Schwerin)“
der Gemeinde Klein Trebbow  (Landkreis Nordwestmecklenburg)
in den Jahren 2004 - 2007:


Die europäische „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“, kurz FFH-RL, verpflichtet auch Mecklenburg-Vorpommern zur Ausweisung von FFH-Gebieten für europäisch selten gewordene Pflanzen, Tiere und Biotope (Lebensraumtypen).

Für das in die Meldeliste aufgenommene und von der Europäischen Komission im EU-Amtsblatt am 15.01.2008
(Abl. L 12, S. 383) veröffentlichte Gebiet „Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich von Schwerin)“ sind seitdem eine Reihe von Aktivitäten durchgeführt worden, die das Gebiet besser bekannt machen sowie
die naturkundlichen Kenntnisse und den ökologischen Zustand verbessern sollten:

1. Kartierungen von Pflanzen und Tieren:
Insgesamt wurden bei den jährlich mehrfachen Beobachtungsdurchgängen 9 Amphibienarten erfasst. Speziell die zur Ausweisung des Gebietes als FFH-Gebiet beitragenden Arten Rotbauchunke und Kammmolch wurden erfasst. Daneben auch die ebenfalls nach dem Anhang IV der FFH-Richtlinie zu schützenden Arten Laubfrosch, Moorfrosch und Knoblauchkröte.
In 2004 wurde für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) Mecklenburg-Vorpommern eine ausführliche Erfassung der Amphibien im Rahmen des Artenmonitorings durchgeführt.
Die Besiedlung der insgesamt über 40 Kleingewässer des Offenlandes (Waldgewässer wurden nicht untersucht) geschah dabei wechselhaft:
Die Rotbauchunke war sowohl in Acker- als auch in Wiesensöllen vorhanden. Gewässer mit Fischen scheint sie zu meiden, kommt dort nur in Flachwasserzonen mit dichtem Pflanzenwuchs, in den die Fische nicht oder selten einwandern, vor. Eine erfolgreiche Vermehrung ist vor allem in den Wiesensöllen nachgewiesen worden. Lediglich in einem Ackersoll, das einen breiten Pufferstreifen von mehr als 5 m besitzt, konnten in einem Jahr (2006) auch Larven beobachtet werden. Die Rotbauchunke wechselt ihr Laichgewässer je nach Angebot geeigneter Gewässer. Vor allem Pioniergewässer im Grünland werden gern angenommen. Diese trocknen jedoch früh wieder aus, sodass eine Vermehrung nur in niederschlagsreichen Jahren möglich ist.
Der Kammmolch ist weniger anspruchsvoll als die Rotbauchunke und kommt regelmäßig in allen wasserpflanzenreichen Kleingewässern vor. Er bevorzugt jedoch tiefere, ganzjährig wasserführende Gewässer. Der Vermehrungsnachweis als Larvenfänge konnte im Gegensatz zu den Rotbauchunken in jedem Jahr erbracht werden. Beide Arten bevorzugen voll besonnte Gewässer. Der Kammmolch führt anscheinend größere Laichwanderungen durch und konnte häufig im Frühjahr tot auf der Straße von Hansholz nach Moorbrink gefunden werden. Rotbauchunken wurden dort nur sehr selten überfahren. Verluste von Amphibien durch den Straßenverkehr nahmen zwischen 2004 und 2006 ab, 2007 dagegen wieder zu.

Für einen guten Erhaltungszustand der Amphibienarten, insbesondere Rotbauchunke und Kammmolch, ist es erforderlich, dass straßenverkehrsbedingte Verluste minimiert, ausreichend Überwinterungsgebiete in Gewässernähe erhalten, ungedüngte und ungespritzte Uferstreifen an Ackersöllen erhalten werden, Grünlandnutzung bestehen bleibt und eine Verbuschung amphibienreicher Gewässer verhindert wird.

Besondere Vogelarten am Rande der Kleingewässer mit Brutverdacht waren Krickente, Schnatterente, Zwergtaucher, Kranich und Flussregenpfeifer.

Als eine weitere Besonderheit konnte in einem Kleingewässer (Nr.4) der Medizinische Blutegel (Hirudo medicinalis) gefunden werden, der gemäß Anhang V der FFH-RL geschützt ist.

Häufigste Wasserpflanzen der Gewässer waren das untergetauchte Hornblatt (Ceratophyllum submersum) und die untergetauchte Wasserlinse (Lemna trisulca). Bemerkenswerte Pflanzenarten waren 3 Wasser-Hahnenfußarten
(Ranunculus peltatus, R. circinatus und R. trichophyllos), Wasserfeder (Hottonia palustris), Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae),
Sumpf-Quendel (Peplis portula), Schild-Ehrenpreis (Veronica scutellata), Sumpf-Labkraut (Galium palustre) und Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula).

2. Abstimmungen:
Mit dem Landwirtschaftsbetrieb Agrargemeinschaft Lübstorf e.G. (Herrn Rotermann sen. und Herrn Schwonbeck) wurden jedes Jahr Informationen bezüglich der sich aus den Kartierungen ergebenden naturschutzfachlichen Anforderungen und den Bewirtschaftungsplanungen ausgetauscht. Positiv ist hierbei die Einrichtung eines mehr als 3 m breiten unbehandelten Pufferstreifen um die meisten Ackersölle ab Herbst 2006 und die Umwandlung einer Ackerfläche in Grünland bei Moorbrink durch den Landwirtschaftsbetrieb zu bezeichnen. Weiterhin positiv zu bewerten ist die Abstellung der bisher erfolgten Durchfahrung und Bestellung von 3 temporären Kleingewässern (Ackersenken). Diese wurden im Herbst 2007 aus der Bewirtschaftung herausgenommen, zumal sie teilweise bereits als Laichgewässer von einzelnen Amphibien angenommen wurden.
Negativ zu bewerten sind die Auswirkungen der in 2004 erfolgten Reparaturarbeiten an den Ackerdrainagen im Bereich der Straßenquerung südlich von Moorbrink. Anschließend sind Austrocknungserscheinungen an den Kleingewässern Nr. 32-36 aufgetreten, die deutlich größer waren als in den übrigen Feldsöllen.
Weiterhin wurde jedes Jahr mit dem Ordnungsamt des Amtes Lützow/Lübstorf (Herrn Lendzian) das Anbringen von Krötenwanderungsschildern an der Straße von Hansholz nach Moorbrink abgestimmt. Möglicherweise ist der Rückgang von überfahrenen Amphibien in diesem Abschnitt im Zeitraum von 2004-2006 auch auf diese Maßnahme zurückzuführen. Im gleichen Zeitraum nahm der Durchgangsverkehr als Abkürzung in Richtung B 106 stark zu, sodass eigentlich mit einer höheren Verlustrate von Amphibien zu rechnen war. Das Aufstellen von Amphibienzäunen ist hier nicht möglich, da die Wanderung auf einer Länge von mehreren hundert Metern erfolgt. Diese gute Zusammenarbeit sollte unbedingt fortgesetzt werden. Nach Fertigstellung der Umgehungsstraße Schwerin (B 106) zwischen Kirch Stück und Schwerin (Gadebuscher Straße) im Herbst 2007 sollte sich der Durchgangsverkehr Zwischen Kirch Stück und Schwerin-Warnitz weiter verringern. Die verkehrsbedingten Verluste sollen weiter beobachtet werden.

3.
Öffentlichkeitsarbeit:
Am 04.03.05 fand im Dorfgemeinschaftshaus Pingelshagen eine Vorstellung des FFH-Gebietes und der fachlich-rechtlichen Hintergründe zur FFH-Richtlinie statt. Am 20.05.05 wurde weiterhin eine Führung durch das FFH-Gebiet mit der Vorstellung bisheriger Ergebnisse und geplanter Maßnahmen durchgeführt. Die Jahresberichte wurden dem Landwirtschaftsbetrieb, der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg und dem StAUN Schwerin zugesandt. Aktuelle Ergebnisse und die Jahresberichte wurden in Kurzform auch auf der Internetseite der Gemeinde Klein Trebbow eingestellt. Im Amtsboten des Amtes Lützow-Lübstorf wurde eine Serie über die FFH-Gebiete des Amtes veröffentlicht. Das FFH-Gebiet „Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich Schwerin)“ wurde in der Ausgabe 08/2005 veröffentlicht. Weiterhin wurde in der Ausgabe 02/2006 auf die Amphibienwanderungen in diesem Gebiet hingewiesen und um Rücksicht durch die Autofahrer gebeten.

Folgendes ist zur Erhaltung des FFH-Gebietes für den Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten des Offenlandes sowie der Kleingewässer als artenreiche Lebensräume dieses gewässerreichen Gebietes notwendig:

-   Erhaltung und Ausweitung des Grünlandanteils
-   Erhalt eines mindestens 3-5 Meter breiten ungedüngten und ungespritzten Pufferstreifens um die Ackersölle
-   Vermeidung der Bestellung aller regelmäßig auftretenden temporären Kleingewässer im Acker
-   Verhinderung eines geschlossenen Gehölzbewuchses um die Laichgewässer
-   Vermeidung weiterer Ackerdräinierungen. Bei der Instandsetzung defekter Drainleitungen darf es zu keinen
    Entwässerungen bestehender Kleingewässer kommen
-   Regelmäßiges Aufstellen von Warnschildern zur Krötenwanderung und Informationen an die örtliche
    Bevölkerung über die Lokalpresse
-   Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung an den Aktivitäten wie Beobachtungen/Kartierungen, Gehölzpflege usw.

Am Beispiel dieses FFH-Gebietes wird deutlich, dass es durchaus möglich ist, durch lokale Initiativen mit relativ geringem Aufwand zu einer positiven Entwicklung eines solchen europäischen Schutzgebietes beizutragen. In diesen Fällen wäre auch eine FFH-Managementplanung von behördlicher Seite nicht zwingend notwendig, wenn auch Abstimmungen mit den verantwortlichen Stellen erforderlich sind.

Bei der Vielzahl der zu bearbeitenden FFH-Gebiete und europäischen Vogelschutzgebiete sind allerdings noch wesentlich mehr solcher lokalen Initiativen notwendig und in komplexen Räumen mit einer Vielzahl von Nutzungsanforderungen ohne eine gezielte Fachplanung (Managementplanung) und anschließender Umsetzung mit den Akteuren vor Ort sicher nicht möglich.

Für Rückfragen oder Beteiligung an einzelnen Aktivitäten in diesem FFH-Gebiet wenden Sie sich bitte an:
Nils Meyer,  Am Tannenberg 53,  19069 Pingelshagen, 
Tel.: 0385/4867169


Guter Zustand eines artenreichen
Kleingewässers im Grünland.


Stark mit Gehölzen zugewachsene Kleingewässer sollten
behutsam wieder freigeschnitten werden.

Rotbauchunke Oberseite

Rotbauchunke Unterseite


Kammmolch

Kammmolch und Rotbauchunke sind die Leitarten der Kleingewässer im Offenland des FFH-Gebietes. 


Laubfrosch im Gras
Gut getarnt im grünen Gras: Der Laubfrosch. Er beginnt erst in den Abendstunden mit seinem heuschreckenähnlichen Rufen.


Erdkröte
Vor allem im Frühjahr wandern Erdkröten über weite Strecken von ihrem Winterquartier zu den Laichgewässern und werden leicht von Fahrzeugen überrollt.


Schild an der Straße bei Moorbrink
Eine gut sichtbare Kennzeichnung von Wanderwegen
der Amphibien kann Verluste durch Fahrzeuge mindern.
 


 Medizinischer Blutegel
Seltener Gast im Gewässer:
Der bunt gezeichnete Medizinische Blutegel.


Karausche
Fischbesatz wie hier Karauschen sollte in Laichgewässern unterbleiben, da sie gern die Amphibienlarven fressen.

 
2 Rotbauchunken-Larven                       Knoblauchkröten-Larve

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