- Kleingewässerlandschaft am Buchholz - nördlich von Schwerin -
 
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet  
DE 2334-306
Mit Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom Mai 2004 wurde auch das innerhalb der Gemeinde Klein Trebbow liegende „FFH-Gebiet Kleingewässerlandschaft am Buchholz “ zusammen mit rund 230 weiteren Gebieten an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet.
 
Warum das ganze und -
was ist eigentlich „FFH“?

Die sogenannte
„Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ wurde vom EU-Parlament schon 1992 von allen EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) beschlossen. Die Richtlinie zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen war notwendig,
da trotz Schutzbemühungen der Artenverlust in vielen Regionen Europas nicht aufzuhalten war.

 

Die FFH-Richtlinie legt fest, dass besondere Schutzgebiete
 (FFH-Gebiete) mit den seltenen Arten und Lebensräumen auszuweisen sind. Deutschland hatte viel zu wenige solcher Gebiete gemeldet.
Auch Mecklenburg-Vorpommern musste insgesamt 4-mal immer neue Schutzgebiete melden.
Wenn das nicht geschehen wäre, hätte die EU-Kommission die Subventionsgelder in Milliardenhöhe sperren können – Das wäre der finanzielle Kollaps für unser Bundesland gewesen.
Bild-Quelle: Geoinformationen: © Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LaiV M-V), 2009   http://www.laiv-mv.de
 

In dem gemeldeten FFH-Gebiet „Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich von Schwerin)“ soll folgendes geschützt werden:
Waldmeister-Buchenwälder, natürliche eutrophe Gewässer sowie die Amphibienarten Rotbauchunke und Kammmolch.
 
Artenmonitoring in M-V: Bericht 2008 - Amphibienkartierung in FFH-Gebieten
FFH-Gebiet DE 2334-306 (Kleingewässerlandschaft am Buchholz (nördlich von Schwerin)

 
Zu den Informationen für die Jahre   -     bis     2007
Zusammenfassung der Ergebnisse und Aktivitäten
 

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