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- Kleingewässerlandschaft am Buchholz - nördlich von Schwerin -
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
DE 2334-306
Mit Beschluss der
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom Mai 2004 wurde auch das innerhalb der
Gemeinde Klein Trebbow liegende „FFH-Gebiet Kleingewässerlandschaft am Buchholz “ zusammen mit rund 230 weiteren Gebieten an die EU-Kommission nach
Brüssel gemeldet.
Warum das ganze und
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was ist eigentlich „FFH“?
Die sogenannte
„Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ wurde vom EU-Parlament schon
1992 von allen EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) beschlossen. Die Richtlinie
zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen war notwendig,
da
trotz Schutzbemühungen der Artenverlust in vielen Regionen Europas nicht
aufzuhalten war.
Die FFH-Richtlinie legt fest, dass besondere
Schutzgebiete
(FFH-Gebiete) mit den seltenen Arten und Lebensräumen auszuweisen
sind. Deutschland hatte viel zu wenige solcher Gebiete gemeldet.
Auch
Mecklenburg-Vorpommern musste insgesamt 4-mal immer neue Schutzgebiete melden.
Wenn das nicht geschehen wäre, hätte die EU-Kommission die Subventionsgelder in
Milliardenhöhe sperren können – Das wäre der finanzielle Kollaps für unser
Bundesland gewesen.
Bild-Quelle: Geoinformationen: © Landesamt für innere
Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LaiV M-V), 2009 http://www.laiv-mv.de
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